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   KG, 05.10.2001 - 6 U 7340/99   

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https://dejure.org/2001,14853
KG, 05.10.2001 - 6 U 7340/99 (https://dejure.org/2001,14853)
KG, Entscheidung vom 05.10.2001 - 6 U 7340/99 (https://dejure.org/2001,14853)
KG, Entscheidung vom 05. Oktober 2001 - 6 U 7340/99 (https://dejure.org/2001,14853)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 67 Abs. 1 S. 3
    Aufgabe eines Schadensersatzanspruchs durch Abschluss eines Vergleichs zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 7 O 56/99
  • KG, 05.10.2001 - 6 U 7340/99

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1541
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.02.1966 - II ZR 279/63

    Klage einer Teilfahrzeug-Versicherung auf Ersatz eines regulierten Schadens -

    Auszug aus KG, 05.10.2001 - 6 U 7340/99
    Bei der entsprechenden Anwendung tritt demnach an die Stelle der Kenntnis von der Abtretung die Kenntnis vom gesetzlichen Forderungsübergang, d.h. die Kenntnis der den Rechtsübergang begründenden Tatsachen (BGH VersR 1966, 330).

    Im Ansatz zutreffend geht das LG davon aus, dass zur Kenntnis der den Forderungsübergang begründenden Tatsachen im Rahmen des § 67 VVG die Kenntnis von der Leistung des Versicherers gehört (BGH VersR 1966, 330).

    In dem auch vom LG in seinem Urteil zitierten, vom BGH (BGH VersR 1966, 330) entschiedenen Fall wurde die Kenntnis des Schädigers von der Versicherungsleistung verneint, obwohl der Versicherer dem Geschädigten schriftlich mitgeteilt hatte, dass er sich mit dem Schadensfall befasse und er vorsorglich Regressansprüche anmelde.

  • OLG Koblenz, 20.11.1981 - 8 U 301/81
    Auszug aus KG, 05.10.2001 - 6 U 7340/99
    Es ist deshalb erforderlich, dass der Schädiger sichere Kenntnis von der Leistung des Versicherers an seinen Versicherungsnehmer hat (OLG Koblenz v. 20.11.1981 8 U 301/81, VersR 1982, 692; OLG Düsseldorf v. 14.1.1994 22 U 148/93 , VersR 1995, 528).

    In der gleichfalls vom LG zitierten Entscheidung des OLG Koblenz (OLG Koblenz v. 20.11.1981 8 U 301/81, VersR 1982, 692) wurde die Kenntnis des Schädigers von der Versicherungsleistung verneint, obwohl die Versicherung dem Betroffenen zunächst mitgeteilt hatte, sie werde, sofern sie nach dem PflVG in Anspruch genommen werde, ihre Aufwendungen zurückfordern, und in einem späteren Schreiben zusätzlich darauf hingewiesen hatte, dass die Ansprüche gem. § 67 VVG auf sie übergehen würden.

  • BGH, 05.03.1997 - VIII ZR 118/96

    Berufen des Schuldners auf Unkenntnis von einer Forderungsabtretung; Auslegung

    Auszug aus KG, 05.10.2001 - 6 U 7340/99
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat Ausnahmen von dem Erfordernis der positiven Kenntnis als Voraussetzung des Einwendungsausschlusses des § 407 Abs. 1 letzter Hs. BGB nur unter engen Voraussetzungen zugelassen (vgl. BGH v. 5.3.1997 VIII ZR 118/96 , MDR 1997, 670; OLG Bremen v. 23.10.1986 2 U 50/86 , NJW 1987, 912).
  • BGH, 23.05.1957 - II ZR 250/55

    Interessengemeinschaft von Aktiengesellschaften

    Auszug aus KG, 05.10.2001 - 6 U 7340/99
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 92 Abs. 1 ZPO (vgl. BGH, BGHZ 24, 279, [284, 297]).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.1994 - 22 U 148/93

    Arbeitnehmer; Alkoholeinfluß; Pkw des Arbeitgebers; Totalschaden;

    Auszug aus KG, 05.10.2001 - 6 U 7340/99
    Es ist deshalb erforderlich, dass der Schädiger sichere Kenntnis von der Leistung des Versicherers an seinen Versicherungsnehmer hat (OLG Koblenz v. 20.11.1981 8 U 301/81, VersR 1982, 692; OLG Düsseldorf v. 14.1.1994 22 U 148/93 , VersR 1995, 528).
  • OLG Bremen, 23.10.1986 - 2 U 50/86

    Ausgleich von Forderungen für Warenlieferungen durch Scheckzahlungen; Befreiung

    Auszug aus KG, 05.10.2001 - 6 U 7340/99
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat Ausnahmen von dem Erfordernis der positiven Kenntnis als Voraussetzung des Einwendungsausschlusses des § 407 Abs. 1 letzter Hs. BGB nur unter engen Voraussetzungen zugelassen (vgl. BGH v. 5.3.1997 VIII ZR 118/96 , MDR 1997, 670; OLG Bremen v. 23.10.1986 2 U 50/86 , NJW 1987, 912).
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 106/18

    Bei Verletzung einer versicherungsrechtlichen Obliegenheit - hier: behaupteter

    Ein Vergleich, der für den Fall der Erfüllung der darin vereinbarten Schmerzensgeldforderung einen Erlass weitergehender materieller und immaterieller Schadensersatzansprüche vorsieht, kann diese Rechtswirkungen zeitigen und sein Abschluss daher einen - objektiven - Verstoß gegen § 86 Abs. 2 Satz 1 VVG begründen (vgl. KG, VersR 2002, 1541; OLG Hamm, VersR 2016, 1233; Baumann, in: Berliner Kommentar zum VVG, a.a.O., § 67 Rn. 116).
  • OLG Köln, 27.01.2014 - 11 U 166/13

    Wirksamkeit eines zwischen dem Versicherungsnehmer in der Gebäudeversicherung und

    Diese Vorschrift gilt auch in dem Fall des gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 86 VVG (BGH Urteil vom 7.2.1966 - II ZR 279/63, VersR 1966, 330; KG VersR 2002, 1541 = NVersZ 2002, 457 m.w.N.).
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